Welche App für getrennte Eltern passt zu Ihnen?
Die Suche nach einer App für getrennte Eltern führt meist zu Ranglisten. Dort stehen sehr verschiedene Apps nebeneinander. Fragen Sie deshalb zuerst, welche Aufgabe die App erledigen soll.
| Ihre Lage | Passende Art von App |
|---|---|
| Sie planen Woche, Ferien und Kosten mit einem Ex, der mitmacht | Eine gemeinsame Co-Parenting-App |
| Absprachen scheitern oft, und Jugendamt oder Familiengericht sind schon ein Thema | Eine private App für Ihre eigenen, datierten Aufzeichnungen |
| Beides trifft zu | Beide Arten nebeneinander |
Bekannte gemeinsame Apps sind etwa 2houses, Share-d, CoParently und OurFamilyWizard. Sie lohnen sich vor allem, wenn beide Eltern mitmachen. Funktionen und Preise unterscheiden sich, also prüfen Sie sie direkt beim Anbieter.
Casewell ist die private App für den zweiten Fall. Ihre Aufzeichnungen gehören allein Ihnen und hängen von niemandes Mitarbeit ab. Welche Sorgerechts-Tagebuch-Apps es gibt und wie ein guter Eintrag aussieht, zeigt unser Vergleich der Sorgerechts-Tagebuch-Apps.
- Übergabeplan mit Erinnerung. Sie tragen die vereinbarten Übergaben ein, und Casewell erinnert Sie rechtzeitig. Den Plan sehen nur Sie.
- Festhalten, was passiert ist. Eine verspätete oder ausgefallene Übergabe notieren Sie sofort, mit Screenshot, Foto oder Quittung am selben Eintrag.
- Ein PDF zum Ausdrucken oder Mailen. Sie filtern nach Zeitraum, Kind und Kategorie und geben es an Anwältin, Mediation oder Gericht weiter.
Was das Familiengericht wirklich liest
Streit um Umgang und Sorgerecht landet in Deutschland beim Familiengericht am Amtsgericht. Das Verfahren beginnt meist mit einem Antrag. Nach § 23 FamFG soll er die Tatsachen und Beweismittel nennen. Urkunden, auf die Sie sich beziehen, sollen beigefügt werden.
In Verfahren über Umgang, Aufenthalt oder Herausgabe des Kindes gilt das Vorrang- und Beschleunigungsgebot. Nach § 155 FamFG soll der erste Termin spätestens einen Monat nach Beginn stattfinden. Das Gericht hört dort das Jugendamt an und soll Ihr persönliches Erscheinen anordnen.
| Wer | Was passiert | Was Ihnen hilft |
|---|---|---|
| Familiengericht | Erster Termin meist innerhalb eines Monats (§ 155 FamFG) | Eine kurze Übersicht mit Datum und Beleg für jeden Punkt |
| Jugendamt | Wird im Verfahren angehört (§ 162 FamFG) | Klare Daten statt Erinnerungen |
| Verfahrensbeistand | Wird bestellt, wenn das Kind eine eigene Interessenvertretung braucht (§ 158 FamFG) | Sachliche Einträge ohne Urteil über den anderen Elternteil |
| Kind | Wird in der Regel persönlich angehört (§ 159 FamFG) | Nichts, was das Kind in den Streit hineinzieht |
Das Gericht ermittelt außerdem selbst. Es ist nicht an das gebunden, was die Eltern vortragen (§§ 26, 29 FamFG).
Eine gute App hilft deshalb vor allem beim Aussortieren. 3.000 Screenshots zu speichern ist leicht. Schwierig ist es, die sechs Einträge und drei Belege zu finden, die einen Punkt wirklich belegen. Wie das in Casewell aussieht, zeigt die Seite zu gerichtstauglichen Berichten.
Einträge, die bei den Tatsachen bleiben
Das Gericht entscheidet nach seiner freien Überzeugung aus dem gesamten Verfahren (§ 37 FamFG). Es gibt keine feste Liste zulässiger Beweise. Umso mehr zählt, wie verlässlich Ihre Notizen wirken.
Ein leeres Notizfeld macht das schwer. Um 23 Uhr nach einer missglückten Übergabe füllt es sich mit Wut und Vermutungen. Eine bessere App fragt einzeln ab, wann es war, wer dabei war, was Sie gesehen oder gehört haben und woher Sie es wissen. So wird aus der App ein Umgangstagebuch, das Nachfragen standhält.
Achten Sie auf den Unterschied zwischen Beobachtung und Bewertung.
- Beobachtung: „Abholung um 17:00 Uhr vereinbart. Der andere Elternteil kam um 17:42 Uhr. Vorher keine Nachricht.“
- Bewertung: „Er ist wie immer unzuverlässig und denkt nur an sich.“
Die erste Notiz lässt sich prüfen und mit einem Screenshot belegen. Die zweite schadet eher Ihnen selbst.
Nach § 1684 Abs. 2 BGB müssen beide Eltern alles unterlassen, was die Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil beeinträchtigt. Wie Sie über den anderen Elternteil schreiben, kann deshalb selbst zum Thema werden. Eine Notiz vom selben Abend, in schlichten Worten und mit der Nachricht im Anhang, wiegt mehr als eine Zusammenfassung Monate später.
Die Gegenseite liest mit
Davon sollten Sie bei jedem Eintrag ausgehen. Nach § 23 Abs. 2 FamFG soll das Gericht Ihren Antrag an die übrigen Beteiligten übermitteln. Nach § 13 FamFG dürfen die Beteiligten die Gerichtsakte einsehen.
Dazu kommt § 37 Abs. 2 FamFG. Das Gericht darf eine Entscheidung gegen einen Beteiligten nur auf Tatsachen stützen, zu denen er sich äußern konnte. Was Sie als Beleg einreichen, landet also beim anderen Elternteil.
Falsche Angaben haben Folgen. Nach § 81 Abs. 2 Nr. 3 FamFG soll das Gericht einem Beteiligten die Kosten auferlegen, wenn er schuldhaft Unwahres zu einer wesentlichen Tatsache gesagt hat.
- Für zwei Leser schreiben. Gehen Sie davon aus, dass der andere Elternteil und das Gericht jeden Eintrag lesen.
- Gehörtes kennzeichnen. Wenn Sie etwas nur erzählt bekommen haben, notieren Sie, von wem.
- Den PDF-Export als Arbeitskopie sehen. Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt entscheidet, was eingereicht wird. Ein Casewell-Bericht nennt außerdem, wie viele passende Einträge nicht ausgewählt wurden.
Daten und Änderungen, die Nachfragen standhalten
Zu einer Notiz wird oft zuerst gefragt: Wann haben Sie das aufgeschrieben? Eine gute App beantwortet das direkt im Export.
Prüfen Sie das PDF auf drei Dinge.
- Zwei Daten pro Eintrag. Wann es passiert ist und wann Sie es notiert haben.
- Ungefähre Daten als ungefähr markiert. Wenn Sie nur die Woche wissen, soll das dort stehen.
- Änderungen sichtbar. Einen Tippfehler zu korrigieren ist normal. Misstrauen weckt eine Aufzeichnung, die sich spurlos ändert.
Casewell druckt bei jedem exportierten Eintrag das Datum des Ereignisses und das Datum der Erfassung. Bearbeiten Sie einen Eintrag später, vermerkt das PDF die Bearbeitung und die Zahl der gespeicherten Überarbeitungen. Vor dem Export zeigt Casewell außerdem, wie viele Einträge erst nach dem Tag des Ereignisses erfasst wurden. So können Sie eine Lücke erklären, bevor jemand danach fragt.
Heimliche Aufnahmen und Posts: was strafbar sein kann
Viele Eltern wollen Übergaben oder Telefonate mitschneiden. In Deutschland ist das riskant. § 201 StGB bestraft, wer unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen aufnimmt. Das gilt auch für Gespräche, an denen Sie selbst teilnehmen.
Die Strafe reicht bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Auch wer eine solche Aufnahme gebraucht oder weitergibt, macht sich strafbar. Eine heimliche Sprachaufnahme der Übergabe gehört deshalb nicht in Ihre Dokumentation. Schreiben Sie stattdessen noch am selben Tag auf, was gesagt wurde. Markieren Sie wörtliche Zitate als Zitate.
Auch Posts sind heikel. Verhandlungen in Familiensachen sind nicht öffentlich (§ 170 GVG). Bilder von Personen dürfen nach § 22 KUG grundsätzlich nur mit Einwilligung verbreitet werden. Das gilt auch für Fotos des Kindes und des anderen Elternteils.
Nachrichten, die Sie selbst bekommen haben, sind etwas anderes. Einen Screenshot davon dürfen Sie aufbewahren. Ob und wie er ins Verfahren kommt, klären Sie mit Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt.
Ihre Aufzeichnungen sollten deshalb auf Ihrem Handy bleiben, bis Sie selbst exportieren. Schicken Sie Exporte an Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt, nicht in soziale Netzwerke oder Elterngruppen.
Private Dokumentations-App oder gemeinsame Co-Parenting-App
Die beiden Arten von Apps für getrennte Eltern erfüllen verschiedene Aufgaben. Viele Eltern nutzen am Ende beide.
Eine gemeinsame Plattform wie OurFamilyWizard ist dafür gebaut, dass beide Eltern beitreten. Nachrichten, Kalender und Ausgaben liegen an einem Ort, den beide sehen. Das kann passen, wenn Sie den Alltag über einen einzigen Kanal regeln können.
Eine private Dokumentations-App ist für einen Elternteil gebaut. Sie hält Ihre Notizen, die Belege dazu und Ihre eigenen Ausgaben fest. Sie funktioniert, ohne dass jemand anderes mitmacht oder ein Konto offen hält. Ihre Aufzeichnungen gehören allein Ihnen.
Nachrichten auf einer gemeinsamen Plattform sind dort schon datiert. Für alles andere brauchen Sie trotzdem einen Ort, etwa für eine verspätete Übergabe, einen Anruf der Schule, einen Arzttermin oder eine Quittung. In einer privaten App landet das beim passenden Eintrag, zusammen mit dem Screenshot der Nachricht.
Was nach Beratung oder Mediation nicht hineingehört
Das Familiengericht soll auf eine Einigung der Eltern hinwirken (§ 156 FamFG). Es kann anordnen, dass Sie an einem kostenfreien Informationsgespräch über Mediation teilnehmen. Es kann auch eine Beratung beim Jugendamt oder einer Beratungsstelle anordnen.
Nehmen Sie solche Anordnungen ernst. Wer ohne ausreichende Entschuldigung fernbleibt, kann nach § 81 Abs. 2 Nr. 5 FamFG Kosten tragen müssen. Notieren Sie deshalb Termine und Absagen. Bewahren Sie die Bestätigung über Ihre Teilnahme auf.
Mit dem Inhalt der Gespräche ist es anders. Nach § 4 MediationsG ist die Mediatorin oder der Mediator zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Pflicht hat Ausnahmen, etwa wenn das Wohl eines Kindes gefährdet ist. Oft vereinbaren die Eltern zusätzlich Vertraulichkeit.
Halten Sie also fest, dass ein Gespräch stattfand und ob eine Vereinbarung herauskam. Was dort im Einzelnen gesagt wurde, lassen Sie weg. Im Zweifel lesen Sie Ihre Mediationsvereinbarung nach.
Wo die App Ihre Daten speichert
Die Datenschutz-Grundverordnung gilt auch für kleine App-Anbieter, wenn sie ihre App Menschen in der EU anbieten (Art. 3 DSGVO). Gesundheitsdaten wie ein Arztbrief des Kindes sind besonders geschützt (Art. 9 DSGVO). Sie haben ein Recht auf Auskunft (Art. 15) und auf Datenübertragbarkeit (Art. 20).
Ein Gesetz sagt aber nicht, wie eine App gebaut ist. Bevor Sie einen Arztbrief oder eine Sorge um Ihr Kind eintragen, sollte die Datenschutzerklärung vier Fragen beantworten.
- Liegen Einträge und Dateien auf Ihrem Handy oder auf den Servern der Firma?
- Kann jemand bei der Firma sie öffnen?
- Wie funktionieren Sicherung und Wiederherstellung, wenn Ihr Handy verloren geht oder ersetzt wird?
- Was können Sie noch öffnen oder exportieren, wenn Sie nicht mehr zahlen?
Casewell verschlüsselt sensible Eintragsinhalte und importierte Anhänge standardmäßig im Tresor auf dem Gerät. Einige nicht sensible Indexfelder bleiben zum Sortieren und Filtern lesbar. Laut Datenschutzerklärung werden Eintragsinhalte nicht automatisch hochgeladen oder geteilt. Begrenzte Analyse-, Kauf-, Support- und optionale KI-Dienste können jedoch Informationen verarbeiten. Exporte werden geteilt, wenn Sie es so wählen. Probieren Sie Sicherung und Wiederherstellung bei jeder App selbst aus, bevor Sie sich darauf verlassen, auch bei Casewell.
Ein Test über zwei Wochen, bevor Sie sich festlegen
Casewell bietet eine kostenlose Testphase von 14 Tagen. Vergleichen Sie mit den Fragen unten die Eingabe-, Export- und Datenschutzfunktionen. Wenn eine App eine Testphase anbietet, probieren Sie die Schritte dort aus; sonst können Sie den Anbieter um eine Vorführung bitten.
- Erfassen Sie drei echte Ereignisse aus dieser Woche. Hängen Sie an eines einen Screenshot und an ein anderes eine Quittung. Geben Sie dem dritten ein ungefähres Datum.
- Bearbeiten Sie am nächsten Tag einen Eintrag.
- Exportieren Sie ein Kind, eine Kategorie und eine Woche als PDF.
- Öffnen Sie das PDF am Computer. Könnten Sie daraus im ersten Termin in fünf Minuten die drei wichtigsten Punkte mit Datum nennen?
- Prüfen Sie, ob jeder Eintrag zeigt, wann er passiert ist und wann er erfasst wurde.
- Prüfen Sie, ob die Bearbeitung aus Schritt 2 im PDF sichtbar ist.
- Prüfen Sie, ob jede Datei benannt ist, damit man sie leicht beifügen und darauf verweisen kann.
- Lesen Sie die Datenschutzerklärung mit den vier Fragen von oben.
Besteht eine App für getrennte Eltern alle acht Punkte, taugt sie für den Ernstfall. Nehmen Sie das PDF als Zeitleiste mit zu einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Familienrecht. Ist das Geld knapp, fragen Sie beim Amtsgericht nach Beratungshilfe und im Verfahren nach Verfahrenskostenhilfe (§ 76 FamFG). Lassen Sie die Anwältin entscheiden, was eingereicht wird und was privat bleibt. Unser Leitfaden zur Vorbereitung auf das Anwaltsgespräch zeigt, was Sie zum ersten Termin mitbringen.
Private Aufzeichnungen, bereit für den ersten Termin
Casewell hält jeden datierten Eintrag mit dem Screenshot, der Quittung oder der Datei zusammen, die ihn belegt. Es zeigt, wann etwas passiert ist und wann Sie es notiert haben, und markiert spätere Änderungen. Wenn es ernst wird, filtern Sie nach Zeitraum, Kind und Kategorie und exportieren ein kurzes PDF für Ihre Fachanwältin oder Ihren Fachanwalt für Familienrecht.
Welche App für getrennte Eltern ist die beste?
Das hängt davon ab, was Sie brauchen. Für die gemeinsame Planung mit einem kooperativen Ex passt eine gemeinsame App wie 2houses oder OurFamilyWizard. Für eigene, datierte Aufzeichnungen fürs Jugendamt oder Familiengericht passt eine private App wie Casewell. Viele Eltern nutzen beides.
Gibt es eine kostenlose App für getrennte Eltern?
Ja, es gibt kostenlose Apps und kostenlose Grundversionen. Prüfen Sie Preise und Funktionen direkt beim Anbieter. Casewell ist kostenpflichtig und bietet eine kostenlose Testphase von 14 Tagen.
Gibt es eine vom Familiengericht anerkannte Dokumentations-App?
Nein. Deutsche Familiengerichte prüfen oder zertifizieren keine Apps für Aufzeichnungen. Das Gericht entscheidet nach seiner freien Überzeugung aus dem gesamten Verfahren. Für jede App gelten dieselben Regeln. Wählen Sie eine App danach, wie gut ihre Exporte zu diesem Ablauf passen.
Wie schnell muss ich meine Unterlagen bereit haben?
Oft sehr schnell. In Verfahren über Umgang, Aufenthalt oder Herausgabe des Kindes soll der erste Termin spätestens einen Monat nach Beginn stattfinden (§ 155 FamFG). Das Gericht soll Ihr persönliches Erscheinen anordnen. Führen Sie Ihre Aufzeichnungen deshalb laufend und nicht erst, wenn ein Antrag gestellt ist.
Sieht der andere Elternteil, was ich beim Gericht einreiche?
In der Regel ja. Das Gericht soll den Antrag an die übrigen Beteiligten übermitteln, und Beteiligte dürfen die Gerichtsakte einsehen (§§ 13, 23 FamFG). Schreiben Sie jeden Eintrag so, als würde der andere Elternteil ihn lesen. Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt entscheidet, was eingereicht wird.
Darf ich eine Übergabe oder ein Telefonat heimlich aufnehmen?
Davon ist dringend abzuraten. § 201 StGB bestraft, wer unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen aufnimmt, auch als Gesprächsteilnehmer. Die Strafe reicht bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe. Schreiben Sie das Gesagte lieber am selben Tag auf. Fragen Sie Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt, bevor Sie etwas aufnehmen.
Soll ich aufschreiben, was in der Mediation gesagt wurde?
Halten Sie fest, dass der Termin stattfand, nicht was gesagt wurde. Die Mediatorin oder der Mediator ist nach § 4 MediationsG zur Verschwiegenheit verpflichtet, mit Ausnahmen etwa zum Schutz eines Kindes. Die Bestätigung über ein vom Gericht angeordnetes Informationsgespräch sollten Sie dagegen aufbewahren.
Spielt es eine Rolle, wo eine App meine Daten speichert?
Ja. Die DSGVO gilt auch für kleine App-Anbieter, die sich an Menschen in der EU richten. Gesundheitsdaten eines Kindes sind besonders geschützt. Lesen Sie trotzdem die Datenschutzerklärung. Sie sollte sagen, wo die Daten liegen, wer sie öffnen kann, wie Sicherungen funktionieren und was Ihnen ohne Abo bleibt.
Quellen
Die genannten Vorschriften gelten für Verfahren vor deutschen Familiengerichten. In Österreich und der Schweiz gelten andere Gesetze und Abläufe. Dies ist ein Leitfaden zur Dokumentation, keine Rechtsberatung.
- FamFG: §§ 13, 23, 26, 29, 37, 76, 81, 155, 156, 158, 159 und 162
- BGB § 1684: Umgang des Kindes mit den Eltern
- StGB § 201: Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
- GVG § 170: Nichtöffentlichkeit in Familiensachen
- KunstUrhG § 22: Recht am eigenen Bild
- MediationsG § 4: Verschwiegenheitspflicht
- Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679, Art. 3, 9, 15 und 20
- Casewell: Gerichtstaugliche Berichte
- Apple App Store (Deutschland): Casewell
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